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Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung Psychische Gesundheit

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein wichtiges und gesetzliches Handlungsfeld innerhalb des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie soll dazu beitragen psychischen Erkrankungen vorzubeugen, das Betriebsklima deutlich zu verbessern und gegebenfalls die betriebliche Wiedereingliederung (BEM) von psychisch erkrankten Beschäftigten zu gestalten.

Psychische Belastung betrifft jeden Menschen. Denn jeder Mensch kann betroffen sein – als Folge anhaltender Überlastung wie Stress und Burnout, privaten Belastungen, traumatischer Erfahrungen oder wegen individuellen Leistungsvoraussetzungen. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung, dass Arbeit nicht psychisch krank macht.

Wir empfehlen ein dreistufiges Vorgehen:

  1. Befragung bzw. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Psychische Gesundheit Ihrer Mitarbeiter/innen nach standardisierten Vorgaben der DGUV und GDA.
  2. schriftliche Auswertung der GB Psychische Gesundheit und Analyse der einzelnen auffälligen Parameter
  3. Gemeinsame Festlegung der Strategie bei möglichem Handlungsbedarf

Wir unterstützen Sie gerne bei der GB-Psyche und übernehmen auf Wunsch die gesamte Organisation und Abwicklung oder auch nur ausgesuchte Teilschritte. Alle Arbeiten unterliegen den strengen Datenschutzlinien der DSGVO.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Die zentrale Rechtsgrundlage für das BEM ist im § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) hinterlegt. Ziel ist die stufenweise Wiedereingliederung im Arbeitsleben unter Berücksichtigung möglicher Leistungswandelung mit allen sinnvollen Maßnahmen unter der menschengerechten Gestaltung im Arbeitsschutz.

BEM gilt für alle Beschäftigten (Vollzeit, Teilzeit, befristet Angestellte), die wegen einer oder mehrerer Erkrankungen innerhalb der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind z.B.

  • ununterbrochen oder mit Unterbrechungen
  • unabhängig von den Krankheitsursachen
 

Vorteilsargumentation für die Beschäftigten

  • Arbeitsunfähigkeit des Mitarbeiters überwinden
  • Erkrankte Mitarbeiter bei der Genesung und Rückkehr in den Arbeitsprozess unterstützen
  • Finanzielle Einbußen (Krankengeld) vermeiden
  • Arbeitsfähigkeit und Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters langfristig erhalten
  • Behinderungen und chronische Krankheiten vermeiden bzw. ausgleichen
  • Arbeitsumfeld bessern und Arbeitsplatz langfristig sichern

 

Vorteilsargumentation für Arbeitgeber

  • reduzierte Ausfallzeiten und sinkende Kosten (Entgeltfortzahlung)
  • stabilisierte Arbeitsabläufe
  • Knowhow-Sicherung bzw. erleichterter Knowhow-Transfer
  • Rückgang der Vertretungspflichten
  • besseres Betriebsklima und höhere Motivation
  • höhere Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter
  • Identifikation der Belegschaft mit dem Arbeitgeber
  • Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber aufgrund sozialem Engagements

 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften

  • mit Schulungen in der Rechtsgrundlage Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Erstellung einer Betriebsvereinbarung zum BEM
  • Workshops zur Gesprächsführung im BEM
  • weiterführenden Themen wie Resilienz, Ergonomie, menschengerechte Arbeitsplatzgestaltung oder GB psychische Belastungen
Leitmerkmalmethoden (LMM) in der physischen Belastung

Gesetzliche Grundlagen (1):

Rechtsgrundlage bei den Einwirkungen durch physische Faktoren ist die Lastenhandhabungsverordnung(LastenhandhabV).

Die Verordnung enthält wichtige Hinweise zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz für Mitarbeiter, die im Zuge ihrer Arbeit schwere Lasten allein durch Muskelkraft tragen, heben oder bewegen müssen. Die Verordnung setzt keine Grenzwerte fest, jedoch können solche mit der sogenannten “Leitmerkmalmethode” berechnet werden.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet folgende Aufgaben umzusetzen:

  • Erstellung der physischen Beurteilung der einwirkenden Kräfte
  • Berücksichtigung der körperlichen Belastbarkeit der Beschäftigten
  • Unterweisung der Beschäftigten in regelmäßigen Abständen

Die Leitmerkmalmethoden sind ein methodisches Verfahren zur Ermittlung und Beurteilung für die Lastenhandhabung. Grundlage ist die Überlegung, dass mehrere Leitmerkmale (wie Gewicht, Körperhaltung, Umgebung) in ihrem Zusammenwirken das Gesundheitsrisiko der Beschäftigten wesentlich bestimmen.

Nach der BAUA liegen für folgende physische Belastungen sechs Leitmerkmalmethoden (LMM) vor:

  • manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten
  • manuelles Ziehen und Schieben von Lasten
  • manuelle Arbeitsprozesse
  • Ganzkörperkräfte
  • Körperfortbewegung
  • Körperzwangshaltung

Sie haben Interesse an einer Umsetzung der Leitmerkmalmethoden im Arbeitsschutz bzw. Gesundheitsmanagement? Sie wollen inhaltlich über die Inhalte und Methoden mehr erfahren? Wir bieten Ihnen gerne an ...

  • Workshops/Schulungen zu den neuen Leitmerkmalmethoden
  • Erstellung interaktiver Leitmerkmalmetoden bei einfachen oder komplexen körperlichen Tätigkeiten in Ihrem Betrieb

Gerne freuen wir uns auf Ihren Anruf oder Ihre Anfrage: info@gesundheitspark-saarpfalz.de.

Infos zu Ihrem Berater

Rainer Fiebig

(Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement)

  • Lernbegleiter bei der DGUV am IAG für den Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Dozent bei den Berufsgenossenschaften BGHM und BGRCI (Ergonomie, Führungskräfte, Leitmerkmalmethoden)
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
  • IHK-Zertifizierer & Ausbilder (im BGM)
  • Dipl.-Sportlehrer / medizinischer Trainingstherapeut
  • Geschäftsführer Gesundheitspark-Saarpfalz

Nur durch gesunde Mitarbeiter entstehen gesunde Unternehmen!

Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Nutzen Sie Ihre Ressourcen in Ihrem Betrieb optimal. Wir vom Gesundheitspark Saarpfalz helfen Ihnen dabei gerne!

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